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ArbG Hamburg, 04.10.2006 - 26 Ca 92/06 |
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Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 04.10.2006 - 26 Ca 92/06
- LAG Hamburg, 09.08.2007 - 7 Sa 27/07
- BAG, 25.02.2009 - 7 AZR 954/07
Wird zitiert von ...
- LAG Hamburg, 09.08.2007 - 7 Sa 27/07
Dienstfahrzeug, Betriebsratsarbeit
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 4.Oktober 2006 - 26 Ca 92/06 -, verbunden mit dem Berichtigungsbeschluss vom 29. März 2007, abgeändert und die Klage abgewiesen.Mit Urteil vom 4. Oktober 2006 - 26 Ca 92/06 - hat das Arbeitsgericht Hamburg die Beklagte verurteilt, dem Kläger einen Pkw als Dienstfahrzeug auch für die Fahrten von zu Hause zum Ort der Leistung von Betriebsratsarbeit und umgekehrt zur Verfügung zu stellen (Bl. 78 f. d. A.).
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg vom 04.10.2006, Az: 26 Ca 92/06, die Klage abzuweisen.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 4. Oktober 2006 - 26 Ca 92/06 - verbunden mit dem Berichtigungsbeschluss vom 29. März 2007 ist gemäß § 64 Abs. 1 und 2 ArbGG statthaft.